Das Bundeskabinett hat am 16. August den Gesetzentwurf zum verpflichtenden Heizungstausch genehmigt, der festschreibt, dass es ohne kommunale Wärmeplanung keine Pflicht geben wird. Für die Eigentümer bedeutet das, erst wenn die Wärmeplanung der Kommunen vorliegt, sollen Hauseigentümer beim Austausch von alten oder kaputten Öl- und Gasheizungen verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt. Alle Kommunen in Deutschland müssen in den kommenden Jahren ihre Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Im Einzelnen bedeutet das, dass die Kommunen angeben müssen, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. So sollen Eigentümer von Bestandsimmobilien erfahren, ob sie die Möglichkeit haben sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen, oder andere Heizungsvarianten, wie etwa eine Wärmepumpe, einbauen lassen müssen. Nur so haben Eigentümer alle Informationen, um die für sie günstigste Variante zu wählen. Im September dieses Jahres soll das Gesetz für kommunale Wärmeplanung nun im Bundestag beschlossen werden und ergänzt dann das Gebäudeenergiegesetz (GEG).