EINMALIGE VERLÄNGERUNG DER ABGABEFRIST ZUR GRUNDSTEUERERKLÄRUNG!

Die Finanzminister der Länder haben sich darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung einmalig von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 zu verlängern. Bis Anfang Oktober hatte erst etwa ein Drittel der Immobilienbesitzer die Feststellungserklärung an ihr zuständiges Finanzamt übermittelt, was mit Problemen bei der Übermittlung durch die Software Elster oder Überforderung der Bürger durch komplizierte Eingabemasken begründet wurde. Daher hat man sich nun zu dieser überschaubaren Fristverlängerung entschieden. Einige Bundesländer zeigten sich über die Verlängerung verärgert, da sie diese Maßnahme für nicht notwendig, bzw. kontraproduktiv erachten. Mehrere Wirtschaftsverbände begrüßten den Schritt und wiesen auch auf die Überforderung in den Unternehmen und Finanzämtern hin. Die neue Grundsteuerberechnung soll ab 2025 gelten, wofür ungefähr 36 Millionen Grundstücke auf Grundlage der Angaben Ihrer Eigentümer neu bewertet werden müssen.