HERBSTSTÜRME – WAS JETZT WICHTIG IST!

Wichtig zu wissen: Erst ab Windstärke acht entsteht ein ersatzpflichtiger Sturmschaden – das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde. Dieses lässt sich am einfachsten durch Wetterdaten nachweisen. Möglich wäre auch in der Umgebung entsprechende Schäden an baulich einwandfreien Gebäuden und widerstandsfähigen Sachen zum Vergleich heranzuziehen, um zu beweisen, dass der Schaden am eigenen Gebäude ebenfalls nur durch den Sturm entstanden sein konnte. In jedem Fall sollte der entstandene Schaden schnellstmöglich dem Versicherungsmakler respektive dem Versicherer gemeldet werden.

Immobilienbesitzer oder -verwalter sollten hierzu mit Fotos für eine aussagefähige Dokumentation und Beweissicherung sorgen. Ebenso können Zeugenaussagen dokumentiert werden, empfiehlt der VDIV. Bei der Meldung sollten Schadensumfang und -zeitpunkt möglichst exakt beschrieben und alle beschädigten Gegenstände aufgelistet werden. Ratsam kann auch sein, beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss der Schadensbearbeitung oder einer Entsorgungsfreigabe des Versicherers aufzubewahren. Für die Reparatur der Schäden müssten Eigentümer oder Verwalter Kostenvoranschläge einholen und der Versicherung nachreichen.

Aber welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden? Je nach Schadensfall kommen unterschiedliche Versicherungen in Frage. Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus. Dazu gehören auch das gemeinschaftliche Eigentum oder im Sondereigentum stehende Gebäudeteile. Der Klassiker bei Stürmen sind abgedeckte oder beschädigte Dächer. Hier empfiehlt es sich, Schäden durch regelmäßige Wartungen möglichst vorzubeugen. Die Gebäudeversicherung kommt grundsätzlich auch für Folgeschäden wie durchfeuchtete Wände oder Fußböden auf. In der Regel werden Gebäude neben der Feuergefahr auch gegen Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert. Dabei empfiehlt der VDIV, den Versicherungsschutz auf Nebengebäude und Gebäudebestandteile – wie Zäune – zu erweitern und zu prüfen, ob die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume mitversichert sind. Gerade Letzteres kann kostspielig werden. Je nach baulicher Situation sollte die Gebäudeversicherung zudem durch weitere Bausteine ergänzt werden: Bei einem besonders hohen Glasanteil der Architektur ist eine Glasversicherung eine Überlegung wert. Eine Photovoltaikanlage erfordert in vielen Fällen ebenfalls eine eigene Versicherung.