MANGELHAFTE AUSFÜHRUNG BEI WINTERDIENST BERECHTIGT ZU ENTGELDKÜRZUNG!

Bei mangelhafter Ausführung des Räum- und Streudienst eines beauftragten Unternehmens kann der Auftraggeber die Vergütung mindern. Da es sich beim Vertrag über den Winterdienst um einen Werkvertrag handelt, ist ein Erfolg geschuldet. Weiterlesen