NEUAUFLAGE DES MIETENMORATORIUMS WEGEN ERNEUTEM CORONA-LOCKDOWN?

Vermieter durften Mietern nicht kündigen, wenn diese durch Corona-bedingte Lockdowns klamm waren. Diese Sonderregelung im Mietrecht („Mietenmoratorium“) galt bis Ende Juni. Nun wird erneut ein spezieller Mieterschutz verlangt. Entsprechende Anträge liegen beim Bundestag. Weiterlesen