REFORM DES GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG) 2026! MEHR TECHNOLOGIEOFFENHEIT UND WEGFALL DER 65%-PFLICHT!

Die Bundesregierung hat Ende Februar 2026 Eckpunkte für eine Reform des GEG beschlossen, die voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten soll – unter dem neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).

Wesentliche geplante Änderungen:

  • Abschaffung der 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht: Die bisherige verpflichtende Regel, dass neue Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt komplett.
  • Wieder mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch: Eigentümer dürfen künftig wieder Öl- oder Gasheizungen einbauen, ohne dass diese zwingend hohe Anteile erneuerbarer Energien enthalten müssen.
  • Einführung einer Grüngas-/Bio-Brennstoff-Quote: Statt starrer Vorgaben soll ab 2029 eine schrittweise steigende Quote für den Einsatz von biogenen oder „grünen“ Gas- und Pflanzanölanteilen in fossilen Heizsystemen kommen.
  • Förderung bleibt bestehen: Staatliche Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen weiterhin – mindestens bis 2029 – klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen unterstützen.

Insgesamt zielt die Reform darauf ab, die bisherigen Anforderungen zu vereinfachen, mehr technologische Optionen zuzulassen und den Eigentümern größere Entscheidungsfreiheit zu geben, ohne die Energie- und Klimaziele vollständig aufzugeben.