Die Bundesregierung hat Ende Februar 2026 Eckpunkte für eine Reform des GEG beschlossen, die voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten soll – unter dem neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Wesentliche geplante Änderungen:
- Abschaffung der 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht: Die bisherige verpflichtende Regel, dass neue Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt komplett.
- Wieder mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch: Eigentümer dürfen künftig wieder Öl- oder Gasheizungen einbauen, ohne dass diese zwingend hohe Anteile erneuerbarer Energien enthalten müssen.
- Einführung einer Grüngas-/Bio-Brennstoff-Quote: Statt starrer Vorgaben soll ab 2029 eine schrittweise steigende Quote für den Einsatz von biogenen oder „grünen“ Gas- und Pflanzanölanteilen in fossilen Heizsystemen kommen.
- Förderung bleibt bestehen: Staatliche Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen weiterhin – mindestens bis 2029 – klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen unterstützen.
Insgesamt zielt die Reform darauf ab, die bisherigen Anforderungen zu vereinfachen, mehr technologische Optionen zuzulassen und den Eigentümern größere Entscheidungsfreiheit zu geben, ohne die Energie- und Klimaziele vollständig aufzugeben.





