RÜCKSCHNITT VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN

Der Frühling naht, und mit ihm beginnt das Sprießen von Bäumen und Sträuchern. Hobbygärtner stehen nun vor der Frage, was bei der Gartenpflege erlaubt ist insbesondere beim Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Hierbei gilt es, zahlreiche Vorschriften zu beachten, vor allem zugunsten des Naturschutzes.

Laut Bundesnaturschutzgesetz sind vom 1. März bis 30. September größere Rückschnitte oder das Entfernen von Gehölzen verboten, um Vögel und Insekten zu schützen. Dieser Schutz ist wichtig, da Hecken und Sträucher vielen Tierarten wie geln und Insekten als Lebensraum und Nahrungsquelle dienen. Vor jedem Rückschnitt sollte geprüft werden, ob sich Tiere wie Vögel, Igel oder Kröten im Gelz befinden.

Besonderheiten bestehen bei Bäumen: Innerhalb von Haus oder Kleingärten gelten teilweise Ausnahmen von den Fällverboten. Jedoch können Kommunen eigene Baumschutzsatzungen erlassen, weshalb lokale Vorschriften beachtet werden sollten.

Schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa das Entfernen von nachgewachsenen Spitzen, sind ganzjährig erlaubt.

Ebenso stellen Maßnahmen zur Gehrleistung der Verkehrssicherheit, beispielsweise nach Sturmschäden, eine Ausnahme dar. Dennoch sollte bei solchen Eingriffen die Naturschutzbehörde informiert und ggf. eine Genehmigung eingeholt werden. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Hinter den Schnitt- und llverboten steht das Ziel, Natur und Landschaft sowohl in ihrem Eigenwert als auch als Grundlage für die Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen.