ZUNÄCHST KEINE ERSATZLOSE ABSCHAFFUNG DES NEBENKOSTENPRIVILEGS FÜR KABELGEBÜHREN!

Der Bundesrat hat einer ersatzlosen Streichung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für die Kosten der Fernsehversorgung eine Absage erteilt. Die Länderkammer beschloss eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG). Darin stellen die Länder zwar fest, ihrer Ansicht nach sei die Umlage der Kabelfernsehkosten auf die Mieter nicht uneingeschränkt mit dem Ziel eines diskriminierungsfreien Wettbewerbs für Telekommunikationsdienste vereinbar. Zugleich kritisieren die Länder allerdings, mit einer Streichung der Umlagefähigkeit entfiele „ein etabliertes Finanzierungsinstrument zur Schaffung von Netzinfrastrukturen mit sehr hoher Kapazität, insbesondere FTTH-Glasfaseranschlüsse für Privathaushalte.“ In der Stellungnahme heißt es: „Eine ersatzlose Streichung würde den Ausbau in Gebäuden ausbremsen, verlässlichen Netzpartnern vor allem der Wohnungswirtschaft Investitionssicherheit nehmen und sie möglicherweise sogar in die Gefahr von Kreditrückzahlungsschwierigkeiten bringen.“ Deswegen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Umlagefähigkeit der Kosten für den Kabelanschluss nicht ersatzlos zu streichen, wie es im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehen ist. Einen konkreten Gegenvorschlag hat die Länderkammer nicht beschlossen. Der von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Kompromiss, die Umlagefähigkeit zu erhalten, den Mietern aber einen individuellen Ausstieg aus der Kabelversorgung zu gestatten, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Die Länder schreiben in ihrer Stellungnahme lediglich, es sei sinnvoll, „Regelungen zu finden, die entsprechende Investitionsanreize in Netze mit sehr hoher Kapazität erhalten beziehungsweise ausgleichend neu schaffen und gleichzeitig etwaige Wettbewerbshindernisse beseitigen.“